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Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Publikation Außerschulische Bildung – einer Zeitschrift der politischen Jugend und Erwachsenenbildung, welche vom Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB) herausgegeben wird. Sie wendet sich an Vertreter*innen der Bereiche Jugendpolitik, Jugendbildung, Bildungspolitik und Weiterbildung – mit dem besonderen Fokus auf politische Bildung. Hier könnt ihr diesen Artikel und viele weitere online lesen.
In Antwort auf die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie wurden viele Angebote der außerschulischen, politischen Bildung in den digitalen Raum verlegt. Barrierefreiheit ist dort, ebenso wie offline, ein Schlüsselelement, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung Teilhabe erfahren können. Ob der Transfer in der Praxis gelingt und welche Erschwernisse aber auch Chancen sich für inklusive Bildungsangebote in Pandemiezeiten ergeben, wird folgender Beitrag betrachten.
Die 2009 von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention gilt international als Meilenstein der Menschenrechte. Die medizinische Sichtweise auf Behinderung wird überwunden; das Individuum wird nicht mehr als defizitär beschrieben: Behinderung gehört zu gelebter, menschlicher Vielfalt. Die Konvention verbietet nicht nur die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, sondern garantiert ihnen gleiche Rechte sowie Teilhabe in allen Lebensbereichen im Sinne einer vollständigen sozialen Partizipation. Bildung wird hiervon nicht ausgeklammert. Der Zugang, im Kontext des lebenslangen Lernens, soll auf allen Ebenen gewährleistet werden. Die Bereitstellung barrierefreier, inklusiver Bildungsangebote ist daher eine zentrale Aufgabe der politischen Bildung.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten zum Jahresende 2019 rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Als schwerbehindert gelten Personen, denen eine Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt wurde (Destatis, 2020). Menschen mit Behinderung stellen keine homogene Gruppe dar – Erscheinungsbilder körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen sind vielfältig. Ebenso sind es die jeweiligen Bedürfnisse oder auch die Barrieren, die es zu beseitigen gilt, um Inklusion zu ermöglichen. Der Begriff Inklusion wird häufig in Abgrenzung zum Begriff Integration definiert. Dabei handelt es sich nicht per se um konträre Konzepte, vielmehr werden die Termini in einzelnen Fachdisziplinen unterschiedlich verwendet (vgl. Kastl, 2017). Aus soziologischer Perspektive beschreibt Inklusion eine Gesellschaft, an der alle Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, oder einer Beeinträchtigung gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können. Demnach begründet sich das Recht auf Inklusion aus der Annahme, dass etwaige Unterschiede für den gleichen Zugang irrelevant sind. Eine aus einer vermeintlichen Andersartigkeit resultierende Anpassungsleistung wird nicht gefordert. Das Ziel von Inklusion ist die Schaffung struktureller Zugänge sowie das Beseitigen von Hemmnissen (ebd.). Der individuelle Unterstützungsbedarf wird, insbesondere in der förderpädagogischen Diskussion, dazu genutzt Personengruppen zu definieren, ohne eine defizitorientierte Unterteilung in einzelne Behinderungsbilder vorzunehmen. So wird von Schwerpunkten in der Förderung gesprochen; beispielsweise „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Lernen“ oder „Hören“ (vgl. Ackermann/Ditschek, 2015). Anhand dieser Sichtweise wird deutlich, dass Hilfestellungen, die eine Teilhabe ermöglichen, sehr unterschiedlich ausfallen können und angepasst werden müssen. So selbstverständlich dies auch klingt- die Ausgestaltung von Bildungsangeboten für alle stellt die Praxis der politischen Bildung vor große Herausforderungen - und dies bereits vor den Einschränkungen durch die Coronapandemie.
Zielgruppenorientierung vs. inklusive Bildungsangebote
Um beispielsweise ein Seminar für alle zugänglich zu gestalten, sollten Ausschreibungen in leichter Sprache verfasst, Seminarräume und Sanitäreinrichtungen rollstuhlgerecht sein, Übersetzungen in Gebärdensprache angeboten, eine Lernassistenz gestellt werden und vieles mehr. Häufig werden Menschen mit Beeinträchtigung jedoch kaum in der Konzeption von Bildungsangeboten bedacht und noch seltener aktiv angesprochen. „Die Menschen, deren Einschränkungen sie auch daran hindern, selbstbewusst und selbstmotiviert Bildung in Anspruch zu nehmen, treffen auf eine Erwachsenenbildung, die bewusst oder unbewusst der Logik des 'Matthäus-Prinzips' huldigt: Wer hat, dem wird gegeben. Statt einer Willkommenskultur herrscht eine 'Komm-Struktur' vor: Wer kommt, der ist willkommen“ (Ditschek 2014 zitiert nach Lutz 2016, S. 77). So sind Angebote der politischen Bildung für Menschen mit Behinderung überwiegend im System der Behindertenhilfe angesiedelt, wo sie eigentlich nicht hingehören. Dort wo politische Bildung normalerweise stattfindet, wird aber nur im geringen Maße auf spezielle Bedarfe eingegangen. Ditschek und Ackermann (2015) sehen hier auch „die großen Veranstalter“ politischer Bildung, wie parteinahe Stiftungen, Volkshochschulen und nicht zuletzt die Bundeszentrale sowie die Landeszentralen für politische Bildung in der Verantwortung und attestieren ihnen „erheblichen Nachholbedarf“. Die verhältnismäßig wenigen Angebote, die für Menschen mit Behinderung zugänglich sind, adressieren meist eine ganz bestimmte Gruppe, beispielweise Menschen mit Lernbehinderung bei einer Informationsveranstaltung zu Wahlen in leichter Sprache. Eine solche Zielgruppenorientierung steht aber im Widerspruch zum Inklusionsgedanken- und dieser lässt sich nicht so leicht auflösen. Auf der einen Seite kann in einem zielgruppenspezifisch konzipierten Workshop auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden durch angepasste Didaktik adäquat eingegangen werden und sie können auf diesem Weg politische Teilhabe erfahren; auf der anderen Seite weisen solche speziellen, auf das Defizit fokussierten Angebote eine eher segregierende als inklusive Struktur auf. Lutz (2016) spricht sich vor diesem Hintergrund für eine pragmatische Lösung aus und verweist darauf, dass suboptimale Angebote (im Sinne der Erfüllung von Inklusionskriterien) besser sind als keine Angebote. Außerschulische, politische Bildung mit und für Menschen mit Behinderung verlangt von Bildungsstätten innovative Ideen, Offenheit und den Mut Widersprüche auszuhalten.
Digitale Inklusion?
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie stellen die Bildungslandschaft vor besondere Herausforderungen. Gab es bis vor Ausbruch des Coronavirus digitale Bildungsformate, so wurden diese aus einem Selbstverständnis heraus, aus eigenem Antrieb gestaltet. In Reaktion auf die Einschränkungen nach Beginn der Pandemie, quasi über Nacht, waren auch diejenigen gefordert neue Wege zu gehen, die bisher kaum Erfahrungswerte in der Konzeption und Umsetzung digitaler Versionen ihrer Angebote gesammelt hatten. Vielerorts wurden analoge Bildungsformate kurzerhand in den digitalen Raum transferiert, was für nicht wenige eine große Kraftanstrengung bedeutete. Der digitale Raum bietet neue Wege von Kommunikation und Interaktion, reproduziert aber auch bereits bestehende Problematiken: ungleiche Partizipations- und Teilhabechancen, die Menschen mit Behinderung im Alltag erfahren, zeigen sich auch auf digitaler Ebene (vgl. Najemnik/Zorn 2016). Die Autorinnen sprechen hier von „Digital Inequality“ und „Digital Divide“. Die Begriffe sind nicht nur auf den Zugang zum Internet (first level divide) bezogen, sondern auch die Handlungsmöglichkeiten im Internet (second level divide). „Mit einer Perspektive auf die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderung, technische Geräte für Kommunikation und Partizipation zugänglich zu haben sowie sinnvoll und versiert für Kommunikation und Bildung nutzen zu können, sehen wir, wie dadurch ebenfalls auf verschiedenen Ebenen (Zugang und Nutzungsweisen) Risiken für Ausschlüsse und Benachteiligungen bei Partizipationsmöglichkeiten entstehen können“ (ebd., S. 1088). Zudem beklagen Najemnik und Zorn (2016), dass negative Einstellungen pädagogischer Fachkräfte zum Einsatz digitaler und technischer Tools dazu führen, dass wichtige Kompetenzen nur unzureichend trainiert werden. Um Menschen mit Behinderung gleiche Teilhabechancen in der Wissens- und Informationsgesellschaft zu ermöglichen, sollten sie bereits ab dem Kindergartenalter einen selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien erlernen.
Svenja Hoffmann, Bildungsreferentin der Ev. Jugendbildungsstätte Nordwalde, bestätigt diese Problemlagen im Gespräch. Der außerschulische Lernort mit dem Schwerpunkt Inklusion bietet unter anderem Seminare zu gesellschaftlichen und politischen Themen für junge Menschen mit und ohne Behinderung an. Aus ihrer Sicht fehle gerade Menschen mit geistiger Beeinträchtigung häufig der Zugang zu digitalen Bildungsformaten. Zum einen seien Wohnformen (z.B. stationäre Wohngruppen) meist nicht entsprechend technisch ausgestattet, zum anderen seien Kompetenzen im Umgang mit Medien- und Onlineanwendungen in der Vergangenheit nicht ausreichend trainiert worden um eine plötzliche Verlagerung in den digitalen Raum reibungslos gestalten können. Dennoch gelang es ihr in Kooperation mit Studierenden der TU Dortmund Anfang März 2021 einen Onlinetag zum Erwerb von Digitalkompetenzen mit der Zielgruppe Menschen mit geistiger Behinderung durchzuführen. Die Teilnehmenden lernten via Zoom die MiTAS-App[1] kennen und anwenden und beschäftigten sich in einem weiteren Seminar mit dem Erstellen von Erklärvideos. „Wir sind dankbar, dass die Teilnehmenden zu Hause Unterstützung durch Eltern, Angehörige und Mitarbeitenden aus dem Bereich Wohnen hatten. So war es möglich, dass alle im digitalen Seminarraum angekommen sind und wir in den Tag starten konnten. Alle waren mit Freude und kreativen Ideen dabei“ (S. Hoffmann, persönliche Kommunikation, 15.04.2021).
E-Inklusion als neue Aufgabe
Tatsächlich kommen auch versierte Nutzende mit Beeinträchtigung schnell an ihre Grenzen, wenn sie selbstbestimmt an Bildungsformaten, die coronabedingt in den digitalen Raum verlegt wurden, teilnehmen möchten. Der blinde Informatiker und Betreiber des Blogs „Blindfuchs.de“ Stephan Dietrich kann sich durch assistive Technologien, wie z.B. Screenreader oder eine portable Braillezeile, gut im digitalen Alltag zurechtfinden, beschreibt seine Erfahrungen in der Teilnahme an Online-Bildungsformaten aber als suboptimal: „Sowohl auf struktureller als auch auf inhaltlicher Ebene, werde ich vor Probleme gestellt. Zum einen kommt es vor, dass die Tools, die in Onlineschulungen genutzt werden, manchmal nicht barrierefrei sind und zum anderen werden Inhalte häufig nicht gut aufbereitet. Wenn sich in einem Webinar permanent auf Grafiken ohne Alternativtext bezogen wird, komme ich nicht mit. Das gleiche gilt für Social Media Posts – Instagram z.B. – ich benötige einfach einen Alternativtext beziehungsweise eine Bildbeschreibung, um dort an Informationen zu kommen. Meistens bitte ich dann jemanden, der sehen kann um Hilfe. Prinzipiell ist das auch kein Problem aber es frustriert mich dann doch, weil es Kleinigkeiten sind, die man ohne großen Aufwand vermeiden könnte“ (S. Dietrich, persönliche Kommunikation, 03. 03. 2021). Fehlt Anbietenden von digitaler Bildung hier ein Bewusstsein?
Digital unterwegs: Stephan Dietrich mit portabler Braillezeile; © Stephan Dietrich
Dabei hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Barrierefreiheit im digitalen Raum vollzogen: seit September 2018 sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet ihre digitalen Angebote graduell barrierefrei zu gestalten. Nicht nur seh- oder hörbehinderte Menschen, sondern auch Menschen mit Lernbehinderungen und motorischen Einschränkungen erhalten somit Zugang zu Informationen, die eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Von den Regelungen der Richtlinie profitieren außerdem auch viele ältere Menschen sowie Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder andere, für die das Verständnis der deutschen Sprache eine Herausforderung darstellt (vgl. Aktion Mensch, 2021). Miesenberger (2018) spricht in diesem Zusammenhang von e-Inklusion und dass diese eine zentrale Rolle im Empowerment für Menschen mit Behinderung einnimmt, wenn sie bei deren Umsetzung miteinbezogen werden. Er geht noch weiter als die EU-Richtlinie und sieht die Umsetzung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit als ein Muss „für alle in der Gestaltung von Informationen, Kommunikation, Systemen wie auch Lehr- und Lernunterlagen oder digitales Lernen mittels Standardsoftware, die wir alle täglich nutzen“ (ebd., S.24).
Fazit
Auch in der inklusiven politischen Bildung fungiert die Coronapandemie als vielzitiertes Brennglas auf Schwachstellen. Für viele Menschen mit Behinderung existieren Zugangsschwierigkeiten zu Bildungsangeboten, welche durch die Krise verstärkt werden. Gleichzeitig stellt sich eine Krise aber auch immer als - ebenfalls vielzitierte - Chance dar. Der politischen Bildung bietet sich hier die Gelegenheit, parallel zu den spannenden Entwicklungen in der digitalen Bildung, Standards zur Barrierefreiheit zu etablieren. Es wird deutlich, dass dies weniger eine technische Frage ist, sondern vielmehr eine Frage des Wahrnehmens, Umdenkens und der Neuorganisation. Bei diesen Prozessen ist die Expertise der Betroffenen unschlagbar. Der politischen Bildung obliegt die Aufgabe aktiv einen Schritt auf Menschen mit Behinderung zuzugehen und zuzuhören, um gemeinsam neue, inklusive Angebote schaffen zu können.
„Ich würde mir wünschen, dass genauso über Barrierefreiheit bei digitalen Bildungsangeboten nachgedacht wird, wie es heute selbstverständlich geworden ist, über Datenschutz nachzudenken. Dann wären wir einen großen Schritt weiter“ (S. Dietrich).
Über die Autorin
Portrait der Autorin Stefanie May © Privat
Stefanie May ist Diplom-Sozialpädagogin (FH) und studierte aufbauend Umwelt- und Bildungswissenschaften. Sie liebt Lernen genauso wie Lehren und setzt sich dafür ein, strukturelle Hindernisse, die Menschen von Bildungsmöglichkeiten ausschließen, zu identifizieren und abzubauen.
Literatur
Ackermann, Karl-Ernst/Ditschek, Eduard Jan (2015): Voraussetzungen, Ziele und Orte inklusiver politischer Erwachsenenbildung. In: Dönges, Christoph/Hilpert, Wolfram/Zurstrassen, Bettina (Hrsg.): Didaktik der inklusiven politischen Bildung. Bonn: bpb, S. 230-242.
Aktion Mensch (2021): Die EU-Richtlinie für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit schreitet voran. URL:
https://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/eu-richtlinie-2016-2102/
[Zugriffsdatum: 13.04.2021].
Destatis (2020): Pressemitteilung Nr. 230 vom 24. Juni 2020: 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland. URL:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_230_227.html
[Zugriffsdatum: 04.03.2021].
Kastl, Jörg Michael (2017): Einführung in die Soziologie der Behinderung. Wiesbaden: Springer VS
Lutz, Jürgen (2016): Politische Bildung mit Menschen mit Behinderungen. In: Der Bürger im Staat. Inklusion. Ausgabe 1/2016, S. 74-81
Najemnik, Nicole/Zorn, Isabel (2016): Digitale Teilhabe statt Doing Disability: Assistive Technologien für inklusive Medienbildung im Kindergarten. In: Mayr, Heinrich C./Pinzger, Martin (Hrsg.): Informatik 2016. Bonn: Gesellschaft für Informatik e. V., S. 1087-1097
Miesenberger, Klaus (2018): Assistierende Technologien und digitale Barrierefreiheit. Barrieren abbauen und Brücken schlagen. In: Calabrese, S./Egloff, B./Monney, C. et al. (Hrsg.): Sonderpädagogik in der digitalisierten Lernwelt. Beiträge der nationalen Tagung Netzwerk Forschung Sonderpädagogik. Bern: Edition SZH/CSPS., S. 11-28
[1] Multimediales, individuelles Trainings- und Arbeitsassistenz-System (vgl.: https://mitas-app.de).